Die Entschuldung für Privatpersonen wird wesentlich erleichtert. Mit voraussichtlich 1.11.2017 treten die Neuregelungen zum Privatkonkurs in Kraft.
Wesentlichster Punkt ist, dass es keine Mindestquote (bisher 10 % ) mehr geben wird. Die Dauer des Abschöpfungsverfahrens wird auf 5 Jahre reduziert. Andere Neuregelungen vereinfachen ebenfalls die Erlangung der Restschuldbefreiung. Es werden nunmehr auch Personen eine Entschuldung erreichen können, die aufgrund der bisherigen Rechtslage mit ihrer Schuldenlast leben mussten. Für Gläubiger bzw. Kreditgeber ergibt sich aufgrund der Neuregelungen ebenso Handlungsbedarf. Wir beraten Sie umfassend !