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Vorsicht bei Strafzetteln aus Italien

Bei Strafbescheiden aus Italien wegen Verwaltungsübertretungen kommt es nicht selten vor, dass diese verspätet an den Adressaten in Österreich zugestellt werden. Erfolgt die Zustellung mehr als 360 Tage nach der behördlichen Feststellung der Verwaltungsübertretung in Italien, ist die Strafbarkeit in vielen Fällen verjährt. Die behördliche Feststellung ist in der Regel mit dem Tag der Begehung der Verwaltungsübertretung ident, muss es aber nicht zwingend sein.

Die Zustellung gilt mit jenem Datum als erfolgt, an dem der Strafbescheid der Post übergeben wurde (Datum der Postaufgabe). Die Verjährung muss jedenfalls mittels fristgerechten Einspruchs bei der italienischen Behörde geltend gemacht werden, andernfalls erwächst der Strafbescheid trotz Verjährung in Rechtskraft und kann in Österreich vollstreckt werden. Eine Besonderheit bei Strafzetteln aus Italien ist weiters der Umstand, dass sich der Strafbetrag bei verspäteter Zahlung erhöht. Vorsicht ist weiters bei Bedenken gegen die Echtheit des Strafzettels geboten, da es schon Betrugsfälle mit gefälschten Strafmandaten gab. Wenn Sie eine Geldstrafe aus Italien erhalten, prüfen wir, ob diese auch wirklich bezahlt werden muss.

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MAGGI • KATHOLLNIG
RechtsanwaltsGmbH Studio Legale

St.-Veiter-Ring 21A
A-9020 Klagenfurt

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