In einer neueren Entscheidung hat der OGH einen Schadenersatzanspruch eines Elternteiles bejaht, dem vom Jugendamt zu Unrecht das Kind abgenommen wurde. Schadenersatz gebührt einem obsorgeberechtigten Elternteil nach der neuen Judikatur dann, wenn dieser durch eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Kindesabnahme eine psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert erleidet.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte als Elternteil verletzt wurden, wenden Sie sich an unsere Kanzlei.
Wir beraten Sie gerne und setzen ihre Ansprüche durch.