Haftungsübernahme des Handelsvertreters für Zahlungsausfall
In der Praxis übernimmt oft der Handelsvertreter gegenüber dem Unternehmer die Haftung für den Zahlungsausfall… Mehr lesen »Haftungsübernahme des Handelsvertreters für Zahlungsausfall
In der Praxis übernimmt oft der Handelsvertreter gegenüber dem Unternehmer die Haftung für den Zahlungsausfall… Mehr lesen »Haftungsübernahme des Handelsvertreters für Zahlungsausfall
Con la presente si intendono effettuare alcuni brevi cenni in tema di recupero del credito qualora alla fattispecie contrattuale si applichi il diritto austriaco.
Mehr lesen »BREVI CENNI IN TEMA DI RECUPERO DEL CREDITO SECONDO IL DIRITTO AUSTRIACODurch das Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) wurde in Österreich ein Unternehmensstrafrecht eingeführt.
Mehr lesen »Unternehmensverantwortung und ComplianceBei Verträgen mit italienischen Geschäftspartnern stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit der eigenen AGBs, sofern das Vertragsverhältnis italienischem Recht unterliegt.
Mehr lesen »Die Wirksamkeit von AGB´s nach italienischem RechtDas italienische Recht sieht eine allgemeine Verjährungsfrist von zehn Jahren vor (Artikel 2946 Codice Civile). Die Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit der Forderung zu laufen.
Mehr lesen »Allgemeines zur Verjährung nach italienischem RechtAbonnieren Sie jetzt unseren Newsletter
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