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Unternehmensverantwortung und Compliance

Durch das Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) wurde in Österreich ein Unternehmensstrafrecht eingeführt.

Unternehmen – insbesondere juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften – sind demnach für Straftaten von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern verantwortlich, die zu ihrem Vorteil begangen oder durch welche ihre Pflichten verletzt worden sind. Bei Straftaten von Mitarbeitern ist die Verantwortlichkeit zudem von einem Kontroll- oder Organisationsversagen im Unternehmen abhängig. Neben der individuellen strafrechtlichen Verantwortlichkeit drohen Unternehmen je nach Straftat Geldbußen in Höhe von bis zu 1,8 Millionen Euro. Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz rückt daher die Notwendigkeit von strafrechtlicher Compliance in den Vordergrund.

Aber auch darüber hinaus ist Compliance zur Vermeidung zivil- und verwaltungsrechtlicher Verantwortungen und zunehmend auch zur Vermeidung ethischer Verfehlungen, welche durch negative Medienberichterstattung die Reputation eines Unternehmens beschädigen, von erheblicher Bedeutung.

Unter Compliance wird allgemein die Einhaltung von rechtlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie alle organisatorischen Maßnahmen zur Erreichung dieses Ziels verstanden. Für Compliance gibt es kein allgemein gültiges Patentrezept, sondern sind die gebotenen Maßnahmen unter anderem abhängig von Größe, Branche und geographischem Tätigkeitsbereich des Unternehmens.

Wir bieten maßgeschneidert für Ihr Unternehmen eine umfassende rechtliche Risikoanalyse und unterstützen Sie bei der Umsetzung einer effektiven Compliance-Organisation. Dazu zählen vor allem die Erarbeitung von Verhaltensleitlinien, Mitarbeiterschulungen und der Aufbau von Beratungs- und Meldestellen. Einer unserer Schwerpunkte liegt dabei auf Compliance bei internationalen Unternehmensaktivitäten.

Sollte es bereits zu rechtlichen Verfehlungen und der Einleitung von Verfahren gekommen sein, sorgen wir für kompetente Vertretung vor Gericht und Verwaltungsbehörden.

Neu: Corporate Social Responsibility und Berichtspflichten ab 2017

Schon derzeit berichten zahlreiche Unternehmen freiwillig zu Fragen gesellschaftlicher Verantwortung bzw. Corporate Social Responsibility (CSR) und stärken dadurch ihre Reputation bei Stakeholdern und in der Öffentlichkeit.

Ab 2017 normiert die „Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen“ (sogenannte „CSR- Richtlinie“) erstmals rechtlich verbindlich für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern die Berichtslegung zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschrechte, Bekämpfung von Korruption sowie Diversität.

Wir unterstützen Sie bei der Identifizierung der CSR-relevanten Themen in Ihrem Unternehmen und der rechtskonformen Erfüllung der Berichtspflichten.

Zum Thema Unternehmensverantwortung weisen wir auf das im März 2016 in der Schriftenreihe der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen erschienene Buch von Dr. Christoph Kathollnig „Unternehmensstrafrecht und Menschenrechtsverantwortung“ (Neuer Wissenschaftlicher Verlag) hin, dessen Veröffentlichung wir unterstützt haben.

Weiterführende Informationen zu den Themen CSR, Compliance und Unternehmensstrafrecht finden Sie auch auf der Webseite csr-compliance.net.

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MAGGI • KATHOLLNIG
RechtsanwaltsGmbH Studio Legale

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