Wer beleidigende bzw. aggressive Postings im Internet veröffentlicht, muss neben zivilrechtlichen Konsequenzen auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. § 107 c StGB sieht für Postings, welche geeignet sind, eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Der Opferschutz gegen Hass im Netz wurde zuletzt erheblich verstärkt.
Es geht hier einerseits um Fälle von „Cyber-Mobbing“ und um so genannte „Hasspostings“. Unter den Tatbestand fallen auch Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person, welche ohne deren Zustimmung im Netz veröffentlicht werden. Ob ein Posting strafrechtlich relevant ist oder nicht, ist stets im Einzelfall zu prüfen. Gerade auf Facebook werden immer wieder Inhalte gepostet, die von strafrechtlicher Relevanz sind.
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